FDP initiierte Waldgesetzänderung zum Schutz gegen Kahlschläge

 

Um die Jahreswende 2020/2021 wurden am Birkenweg in Quickborn rechtswidrig 1,8 ha Waldfläche gerodet. Trotz Gefahr im Verzug wurde die mehrere Tage dauernde illegale Fällung  nicht unterbunden. Die Quickborner Liberalen haben Bürgermeister Köppl dafür deutlich kritisiert. Gleichzeitig hat die Fraktionsvorsitzende der Quickborner Liberalen als Landtagsabgeordnete eine Änderung des Waldgesetztes auf den Weg gebracht, die jetzt final verabschiedet wurde. Danach muss bei der Durchführung von Kahlschlägen, sonstigen Hiebmaßnahmen und Waldumwandlungen künftig die entsprechende Genehmigung vor Ort mitgeführt werden. Außerdem wurde der Bußgeldrahmen erhöht.

Annabell Krämer Quickborner FDP Fraktionsvorsitzende und Landtagsabgeordnete: „Wir freuen uns, dass heute der von mir initiierte Gesetzgebungsprozess zur Änderung des Landeswaldgesetzes erfolgreich beendet wurde. Die unsäglichen Kahlschläge in Quickborn und Aumühle haben gezeigt, dass es erforderlich war, im Gesetz nachzubessern. Die Abholzung im Birkenweg von 1,8 h war nicht der einzige Fall, indem Waldflächen kahlgeschlagen worden sind, obwohl keine Ausnahmezulassung vorlag.

Mit dem  Gesetz wird für mehr Rechtssicherheit bei allen Beteiligten gesorgt. Für jeden Kahlschlag sowie für Hiebmaßnahmen und sonstige Waldumwandlungen ist nun eine Ausnahmezulassung mitzuführen. Kann diese während der Durchführung der Abholzung nicht vorgezeigt werden, müssen die Arbeiten vor Ort von der Behörde eingestellt werden. Dadurch wird verhindert, dass ein illegaler Kahlschlag erst einige Tage nach der Durchführung gestoppt wird, wie es in Quickborn der Fall war. Der Bußgeldrahmen für solche Verstöße wird ebenfalls erhöht, um illegalen Abholzungen entgegenzuwirken und eine effektivere Abschreckungswirkung zu erzielen.

Die Rodung in Quickborn hätte verhindert werden können, wenn unser Bürgermeister beherzt eingegriffen hätte. Obwohl die Verwaltung bereits am 29.12.2020 Kenntnis von der stattfindenden Rodung hatte, unterblieb ein Eingreifen seitens der Verwaltung, die bei gegebenen Gefahr in Verzug hierzu verpflichtet gewesen wäre. Die Rodungen wurden erst am 05.01.2021 durch die Polizei gestoppt.

Durch die Änderung des Landeswaldgesetzes ist also Rechtssicherheit geschaffen worden, so dass ein Nichteingriff, wie zum Beispiel durch den Bürgermeister in Quickborn Thomas Köppl, gesetzlich verhindert wird. Obwohl bei Gefahr im Verzug bereits auch schon bisher eine Eingriffspflicht bestand, wird sich zukünftig kein Bürgermeister mehr mit der Aussage rausreden können, er wusste nicht, ob eine Genehmigung vorlag und wollte Schadenersatzklagen vermeiden.

Heute ist daher ein guter Tag für den Wald, der durch die Änderung des Landeswaldgesetzes noch stärker geschützt wird. Wir setzen damit auch ein gutes Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz.“

 

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/03100/drucksache-19-03121.pdf