Abkehr vom Doppelhaushalt: Erhebliche Risiken erfordern jährliche Haushaltsaufstellungen

Abkehr vom Doppelhaushalt: Erhebliche Risiken erfordern jährliche Haushaltsaufstellungen

 

Die Quickborner FDP fordert mit ihrem jüngsten Antrag die Rückkehr zur jährlichen Aufstellung des Haushalts und damit eine Abkehr von Doppelhaushalten.

Für die folgenden Haushaltsjahre bestehen erhebliche Risiken, die eine zeitnahe Steuerung und somit ein engmaschiges Controlling seitens der Politik erfordern.

Nicht nur durch die COVID-19 Pandemie bestehen erhebliche Steuerausfallrisiken für die Stadt Quickborn. Unabhängig hiervon sind bereits heute signifikante Risiken bezüglich der Entwicklung der Gewerbesteuererträge bekannt.

Des Weiteren berücksichtigt die Kommunalaufsicht zur Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Stadt sämtliche doppischen Haushaltsabschlüsse (2008ff.) Das bisher aufgelaufene Defizit in Höhe von 3 Mio. EUR ist zeitnah abzubauen.

Die finanzpolitische Sprecherin der Schleswig-Holsteinischen FDP und Quickborner Fraktionsvorsitzende Annabell Krämer verweist darauf, dass das Haushaltsrecht als „Königsrecht des Parlaments“ gilt und betont: „In Zeiten mit erheblichen Unsicherheiten auf der Ertrags- und Aufwandsseite trägt ein Einzelhaushalt erheblich dazu bei, dass die Politik ihrer Verantwortung nachkommen kann, auf diese Unsicherheiten zu reagieren.“

In einem Zwei-Jahres-Zeitraum ändern sich viele Sachverhalte, die bei einem  Doppelhaushalt fast immer zu mehreren Nachtragshaushalten im zweiten Jahr führen. Dieses gilt insbesondere in Jahren mit starken wirtschaftlichen Schwankungen. Selbst in stabilen Haushaltsjahren sind die Planzahlen im Doppelhaushalt für ein zweites Haushaltsjahr zwangsläufig ungenauer als für das erste Haushaltsjahr.

„Eine annähernd valide Steuerschätzung in 2020 für das Jahr 2022 erscheint aktuell unmöglich“ gibt Fraktions-Vize Thomas Beckmann zu bedenken und warnt „ein Doppelhaushalt wäre ein unverantwortlicher Schuss ins Blaue“.

Insofern ist es insbesondere aus zwei Gründen geboten, zur jährlichen Verabschiedung des Haushaltes zurückzukehren:

1.     Extreme Planungsunsicherheit bei aktuellen schwankenden Rahmenbedingungen

2.     Erhöhte Steuerungserfordernis seitens der Politik aufgrund der anstehenden Rezession durch die Pandemie und bereits heute bekannter signifikanter ertragssteuerlicher Risiken (Entwicklung Gewerbesteuererträge)

 

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